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02.12.2019Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma The Happy Dogs

Stand: 02.12.2019

 

The Happy Dogs/Dennis Reske, Nordstrasse 10 , 59269 Beckum

kundenbetreuung@thehappydogs-beckum.de ,Steuernummer 319/5134/2906

 

 

1.     Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma The Happy Dogs / Dennis Reske – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

 

2.     Vertragsgegenstand

 

2.1     Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß  der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

 

2.2    Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

 

3.     Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

 

 

 

3.2   Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

 

 

4.     Vertragsdauer und Kündigung

 

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

 

4.2   Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

 

4.3  Kommt ein Auftragsgeber mehr als 2 Monate in Zahlungsverzug, wird der Vertrag zum Stillstand kommen, und erst dann wieder in Kraft treten wenn für den genannten Zeitraum die gesamte Summe in einen Betrag geleistet worden ist. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, die gesamte Summe auch dann einzufordern, wenn wir den Vertrag aufgrund von Zahlungsverzug oder nicht wahrheitsgemäßer Aussagen Kündigen-

 

 

5.     Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

 

5.1   Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen     in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben,gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 

5.2   Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

 

5.3  Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

5.4  Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

 

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

5.5  Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

 

Ggf. werde die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

 

6.     Preise und Zahlungsbedingungen

 

6.1  Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

 

6.2  Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

 

6.3  Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

 

7.     Haftung

 

7.1   Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

 

7.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

 

8. Gerichtsstand

 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

 

9. Gesundheitsstatus

 

Zum Schutz unserer Gäste nehmen wir nur geimpfte und gesunde Tiere auf.Informieren Sie uns über chronische Krankheiten Ihres Tieres bei Pensionsantritt.Eine Haftung für

weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung

wird ausgeschlossen. Benötigt Ihr Tier Medikamente, verabreichen wir diese professionell und

zuverlässig. Benötigte Medikamente sind in ausreichender Menge mitzubringen.

Ihr Tier muss einen gültigen Impfschutz gegen Seuche und Schnupfen haben.

Weiterhin empfehlen wir für Katzen die Impfung gegen

Katzen -Leukose (bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Tierarzt). Die Impfungen sollten nicht älter als

ein Jahr und bei erstmalig geimpften Katzen nicht jünger als 4 Wochen sein. Der Impfpass wird als

Nachweis benötigt und bleibt während des Aufenthalts Ihres Tieres bei uns als Kopie.

Ihr Tier muß frei von Parasiten (Flöhe, Würmer, Zecken) sein.

Eine Wurmkur, gegen alle gängigen Wurmarten muß max. 1 Woche vor Pensionsantritt durchgeführt

worden sein (Bestätigung vom Tierarzt).

 

10. Tierarzt

 

Sollte Ihre Tier während des Pensionsaufenthaltes erkranken oder sich verletzen, wird es

unverzüglich tierärztlich versorgt. Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.

Diese Kosten werden bei Abholung des Tieres mit dem Tierhalter abgerechnet.

 

 

 

 

 

11. Haftungsausschluss

 

The Happy Dogs schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus (Verletzungen oder

Verlust des Tieres, Tod des Tieres), es sei denn, Schäden werden aufgrund grob fahrlässiger oder

vorsätzlicher Handlung herbeigeführt. Die Beweislast hat hierbei der Tierbesitzer.

 

12.   Sonstige Bestimmungen

 

12.1  Vertragsstrafe wird dann fällig wenn ein Auftraggeber seine Angaben nicht wahrheitsgemäß dem Dienstleister mitgeteilt hat. Eine Vertragsstrafe wird dann in Höhe von 500,00 Euro fällig.

 

12.2   Bei Nichteinhaltung von der Abgabe von Unterlagen( Versicherungsunterlagen, Impfausweis) wird eine Vertragsstrafe von 100,00 Euro fällig

 

12.3  Bei einer Zahlungsverzögerung von bis zu 3 aufeinander folgenden Monaten ist The Happy Dogs berechtigt den Vertrag zu kündigen und bei nicht Abholung des Tieres die örtlichen Behörden ein Zuschalten, und gegeben falls ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung des zu offenen Betrages ein zuschalten.

 

Beckum,  den 15.01.2018

 

 


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